Die Bundestagsabgeordnete Petra Nicolaisen schließt sich der Kritik von Apothekerverbänden am Lieferengpassgesetz der Bundesregierung an. „Ich sehe nicht, dass dadurch die versprochene Versorgungssicherheit mit Medikamenten wiederhergestellt wird, da mit dem Gesetz vor allem Kinderarzneimittel und Antibiotika adressiert werden, der Mangel sich aber auf über 400 Arzneimittel bezieht“, so die schleswig-holsteinische Abgeordnete. „Vor allem aber erfolgt durch das Gesetz keinerlei Entlastung für Apothekerinnen und Apotheker. Die aber ist dringend erforderlich!“

So hatte auch der Bundesrat jüngst festgestellt, dass das Lieferengpass-Gesetz nur eine Symptomkorrektur sei und zu kurz greife. Die Bundesländer hatten in einer Stellungnahme mehr Flexibilität für die Apothekenteams beim Bewältigen der Arzneimittel-Lieferengpässe gefordert sowie eine deutliche wirtschaftliche Stärkung der Apotheken vor Ort. Außerdem forderten sie eine Entbürokratisierung, um die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung über Apotheken vor Ort zu sichern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schmetterte den Großteil dieser Forderungen jedoch ab mit der Begründung, dass es aus Sicht des Ministeriums keinen Bedarf gebe, die Apotheken vor Ort zu stützen.

„Das sehe ich nach Gesprächen mit unseren Apothekern vor Ort ganz anders“, so Nicolaisen. „Der Gesetzentwurf greift definitiv zu kurz! Apotheker sind am Limit angekommen: Lieferengpass-Krise, Personalmangel und die überbordende Bürokratie machen ihnen zu schaffen, ohne dass sie einen finanziellen Ausgleich bekommen. Die Kosten für Personal, Energie und für den Wareneinsatz sind deutlich gestiegen, die Vergütungen stagnieren dagegen. Zahlreiche Schließungen sind die Folge. Ändert sich die derzeitige Politik nicht, werden weitere Apothekerinnen und Apotheker aufgeben und das hat dramatische Auswirkungen für die Arzneimittelversorgung insbesondere im ländlichen Raum.

Ich teile daher die Forderungen von Apothekern, die feste Honorierung aus der Arzneimittelpreisverordnung zu erhöhen, ihnen mehr Handlungsfreiheit für die schnelle Patientenversorgung zu geben, einen Engpass-Ausgleich zu gewähren sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau durchzuführen. Der Protest der Apotheker, um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, ist notwendig und verständlich.“

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits Mitte Januar auf die angespannte Versorgungslage bei Medikamenten hingewiesen und einen „Beschaffungsgipfel“ im Parlament beantragt – siehe Antrag 20-5216-Beschaffungsgipfel einberufen Drucksache 20/5216

 

Hintergrund: Die Einnahmen der Apotheken pro verschreibungspflichtigem Medikament sind seit 2004 ohne Anpassung festgelegt: 8,35 Euro gibt es pro Packung. Dazu ein Aufschlag von drei Prozent des Medikamentenpreises. Dann kommen die Abzüge: Krankenkassenabschlag, Steuern, Personalkosten, Kammern- und Verbandsbeiträge, Versicherungen. Es geht um die Anpassung dieser Festbeträge, die Apotheker für ihre Arbeit erhalten. Bereits Ende Februar beschloss die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) einen Forderungskatalog. Zentral sind dabei vor allem finanzielle Forderungen, wie die Erhöhung des „Fixums“, eines Fest-Honorars, von 8,35 Euro netto auf zwölf Euro netto, die automatische Anpassung des Fixums an die allgemeine Kostenentwicklung und einen „Engpass-Ausgleich“ mit dem der höhere Aufwand des Apothekers entschädigt werden soll.