„Der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen muss erhalten bleiben, damit Hotellerie und Gastronomie nicht noch stärker unter der Lohn-Preis-Spirale zu leiden haben – Dies ist meine Überzeugung und die der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Ampel-Pläne, die Steuersatz-Reduktion voraussichtlich mit dem Dezember auslaufen zu lassen, wären ein Schlag in das Gesicht der vielen fleißigen Menschen im Hotel- und Gaststättengewerbe“, so die Bundestagsabgeordnete Petra Nicolaisen. Für die Branche würden Mehrbelastungen zur absoluten Unzeit kommen, da sich ihre Umsätze nach schweren Corona-Einschnitten und angesichts explodierender Energiekosten und Lebensmittelpreise immer noch nicht auf einem Vorkrisenniveau stabilisieren konnten. Hierauf hatten mehrere Betriebe aus dem Kreis Schleswig-Flensburg in Schreiben an die Abgeordnete hingewiesen.

„Das Hotel- und Gaststättengewerbe weiß die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei der Beibehaltung des reduzierten Satzes an seiner Seite“, stellt Nicolaisen dazu fest. CDU/CSU hatten dazu einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht mit der Forderung, den bis Ende des Jahres 2023 befristeten Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft zu entfristen.

„Die Reduktion des Mehrwertsteuersatzes hat den Unternehmen in den letzten zwei Jahren eine erhebliche Entlastung gebracht. Angesichts der hohen Kosten für Lebensmittel, für Energie und Personal setzen wir uns deshalb auch weiterhin dafür ein, den Betrieben finanzielle Planungssicherheit zu geben. Wir müssen unsere Gaststätten als Orte der kulturellen Begegnung, des Austauschs und der Geselligkeit erhalten und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Speisen dauerhaft beibehalten. Eine Rückkehr zum vollen Satz würde dagegen gerade unsere kleinen mittelständischen Restaurants sehr treffen. Wir werden die Regierung daher bei den anstehenden Haushaltsberatungen in Berlin weiterhin auf diese Problematik aufmerksam machen und uns für einen Fortbestand der 7-Prozent-Regelung einsetzen.“

Zum Gesetzentwurf