Am vergangenen Freitag habe ich im Bundestag zum Entwurf der Bundesregierung über die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze gesprochen – ein Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger interessiert, wenn sie vor der Frage stehen, ob sie eine Wärmepumpe einbauen sollen oder ob ihre Heimatgemeinde eine zentrale Versorgung in Erwägung ziehen könnte.

Wärmeplanung ist grundsätzlich ein sinnvoller Ansatz, um die Wärmeversorgung nachhaltig auszurichten. Auch ist es zielführend, wenn diese von den Ländern auf die Kommunen übertragen wird. Dennoch habe ich zwei zentrale Fragen gestellt, die die Ampel bisher unbeantwortet lässt: So etwa, mit welchem Personal die Kommunen die zusätzliche Aufgabe der Wärmeplanung in der vorgegebenen kurzen Zeitspanne erfüllen sollen. Daran vermag auch ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Kommunen und die Möglichkeit der Vorlage einer gemeinsamen Planung durch mehrere Gemeinden nichts zu ändern. Und zweitens die Kosten. Im Gesetzentwurf ist eine Kompensation der Mehrausgaben, die letztlich bei den Kommunen anfallen, nicht konkret vorgesehen. Das heißt, der Grundsatz „wer bestellt, bezahlt“ gilt bei der Ampelregierung offensichtlich nicht. Hier geht es zu meinem Redebeitrag.