Gemeinsam mit meiner nordfriesischen Kollegin Astrid Damerow fordere ich, dass die Bundesregierung die beabsichtigte Verlagerung der Zuständigkeiten für Kinder sowie der Leistungen für Bildung im neuen Grundsicherungsgesetz nicht umsetzt. Der Bund plant momentan, die Zuständigkeit für diese wichtigen Bereiche auf einen noch vollständig neu aufzubauenden und nur online und nicht persönlich erreichbaren „Familienservice“ der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen.

Aus fachlichen Gründen und im Interesse der Bürgernähe fordern wir, diese Aufgaben wie bisher beim Jobcenter zu belassen. Allein für den Aufbau dieser neuen Verwaltungseinheit sind im Bundeshaushalt rd. 500 Mio. € vorgesehen, die sofort eingespart werden könnten – von den Folgekosten ganz zu schweigen.

Das neue Bürgergeld zum Januar und Juli dieses Jahres hat schon eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen mit sich gebracht. Diese werden von den Jobcentern im Norden bereits vorbildlich umgesetzt. Durch die geplante Zuständigkeitsverlagerung verändern sich die Verfahrenswege durch neue Behörden. Dadurch erhöht sich der Aufwand besonders für bedürftige Familien. Einfachere, bessere und leichter verfügbare Leistung zu gewähren, wird so nicht erreicht. Zudem bedeutet die Verlagerung der Zuständigkeit eine Verschlechterung der flächendeckenden örtlichen Nähe und Erreichbarkeit. Im Ergebnis wird der Grundsatz der Jobcenter, alle Leistungen aus einer Hand zu bieten, damit aufgegeben. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die Zuständigkeiten in der Verantwortung der Jobcenter zu belassen.