Am Dienstag, den 19. Januar 2021, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Rahmen einer Besprechung einen Beschluss gefasst, der zusätzliche Maßnahmen und eine Verlängerung des strikteren Lockdowns bis voraussichtlich 14. Februar 2021 vorsieht.

Ursprünglich sollte erst am 25. Januar 2021 erneut über die weiteren Maßnahmen beraten werden. Dieser Termin wurde jedoch vorgezogen, nicht zuletzt wegen der deutlich ansteckenderen Varianten beziehungsweise Mutationen des Virus.

Nach Expertenmeinung könnte die sogenannte B.1.1.7-Variante des Virus „beim aktuellen Infektionsgeschehen (R-Wert um 1) innerhalb weniger Wochen zu den dominierenden Varianten werden“. Durch die höheren Ansteckungsraten würden Lockdowns weniger effektiv sein. Gleichzeitig käme es nach Beendigung eines Lockdowns innerhalb kürzester Zeit wieder zu sehr hohen Inzidenzen oder sogar zur exponentiellen Verbreitung des Virus kommen.

Innerhalb kürzester Zeit kämen wir in eine Überlastungssituation. Deshalb müssen die Zahlen möglichst umgehend auf einen niedrigen Stand abgesenkt werden.

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt bundesweit bei 123 Infektions-Fällen pro 100.000 Einwohner. Es gibt nur wenige Landkreise mit einer Inzidenz von niedriger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner.

Mit der Verschärfung der bestehenden Maßnahmen soll eine bundesweit signifikante Verbesserung der Situation erreicht werden. Wegen des hohen Infektionsgeschehens sind daher zusätzliche Verschärfungen mit dem Beschluss vom 19. Januar 2021 vorgesehen:

  • Alle bis zum 31. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 14. Februar 2021 verlängern.
  • Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (OP-und FFP2-Masken) konkretisiert.
  • Die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen für die  Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen werden entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis 14.Februar 2021 verlängert. Danach bleiben die Schulen grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.
  • Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird verbessert. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Monat Februar erfolgen.
  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur mit Mindestabstand von 1,5 Metern und dem Tragen einer medizinischen Maske (auch am Platz) erlaubt. Gemeindegesang ist
    untersagt. Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind beim zuständigen Ordnungsamt zuvor anzuzeigen.
  • Home-Office: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dort, wo Präsenz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im HomeOffice arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.
  • Impflieferungen: Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen. Dazu ist ein Planungshorizont von sechs Wochen erstrebenswert.
  • Mutationen des Corona-Virus: Der Bund wird bis Anfang Februar 2021 eine erste Auswertung über die bis dahin vorliegenden
    Ergebnisse über die Verbreitung von Mutationen in Deutschland vorlegen.
  • Deutschland wird auf dem Europäischen Rat am 21. Januar 2021 dafür werben, dass in den europäischen Staaten vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutanten und zur Reduzierung des Infektionsgeschehens insgesamt ergriffen werden, um weitergehende Beschränkungen bei der Einreise zu vermeiden.

Kurzum:

Der Beschluss im Wortlaut. 

Quelle: Bundesregierung.de