Der Bundestag hat am Freitag, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung“ (20/6435) beraten. Mit dem Gesetz soll unter anderem eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem Dienst ermöglicht werden. Des Weiteren wurde ein Antrag der CDU/CDU-Fraktion mit dem Titel „Generalverdacht gegen öffentlichen Dienst verhindern – Prävention gegen Extremismus stärken, Disziplinarverfahren im bestehenden System beschleunigen“ (20/6703) debattiert. In meinem Redebeitrag zu beiden Punkten habe ich klar gemacht, dass wir
– eine Professionalisierung und Beschleunigung der Verfahren durch die systematische Reduktion von Verfahrensfehlern und
– eine bessere personelle Ausstattung der Disziplinarkammern bei den Verwaltungsgerichten brauchen sowie
– den Fokus auf die Extremismusprävention lenken müssen, etwa durch die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit Handlungsempfehlungen und schließlich
– die Sensibilisierung für Anhaltspunkte verfassungsfeindlicher Gesinnung bereits in den Auswahlverfahren für die Einstellung in den öffentlichen Dienst verstärken müssen.
Sehen Sie sich hier meine ganze Rede an.