Zum Wohle der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten habe ich im Namen meiner Fraktion am Donnerstag dem Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung 2023/24 zugestimmt. In meiner Rede zum dem Gesetzentwurf habe ich deutlich gemacht, dass darin neben der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger auch folgende Punkte enthalten sind:

  • Inflationsausgleichzahlungen,
  • eine Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 01. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 EUR pro Monat und zusätzlich 5,3 Prozent linear,
  • die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der sogenannten Polizeizulage und der Zulagen für militärische Führungsfunktionen
  • SOWIE: die Neueinführung der Ruhegehaltsfähigkeit weiterer Zulagen.

Mein Fazit: Der öffentliche Dienst ist und bleibt unverzichtbar. Hier können Sie meine Rede verfolgen.