Am 5. Dezember ist der Internationaler Tag des Ehrenamts! Die Ehrenamtlichen der verschiedenen Hilfsorganisationen von Rettungskräften, über Feuerwehrleute, bis Aktiven im Technischen Hilfswerk sind Tag und Nacht für unsere Sicherheit und die Notfall- und Gesundheitsversorgung im Einsatz.

Doch leider gibt es bis heute enorme Missstände im Hinblick auf die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz. Zum einen fehlen Regelungen zur Helfergleichstellung in den entsprechenden Gesetzestexten einiger Bundesländer. Zum anderen existieren von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen bezüglich Freistellung, Absicherung und Kostenerstattung von Ehrenamtlichen im Einsatz. Eine Gleichberechtigung von Einsatzkräften der anerkannten Hilfsorganisationen mit denen der Freiwilligen Feuerwehr und des THW ist in den meisten Ländern zudem lediglich in bestimmten (Katastrophen-) Einsätzen gegeben. Das bedeutet konkret: Helfende von THW, Feuerwehr und den Hilfsorganisationen arbeiten Hand in Hand in einer Einsatzlage zum Beispiel beim Aufbau einer Notunterkunft, es gelten aber unterschiedliche Lohnfortzahlungsregelungen.

Damit alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte gleichermaßen Wertschätzung für ihren Einsatz erfahren, fordere ich gemeinsam mit den Hilfsorganisationen eine deutschlandweite harmonisierte, verbindliche Regelung zur Helfergleichstellung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte aller anerkannten Hilfsorganisationen!

Das bedeutet konkret:

– Freistellung & Lohnfortzahlung für alle offiziell alarmierten Einsätze und Ausbildungen.

– Eine Regelung, die Arbeitgebern & Ehrenamtlichen Rechtssicherheit ermöglicht in jedem Einsatzfall.

– Der beschlossenen Absichtserklärung durch die Innenministerinnen und Innenminister der Länder, die Helfergleichstellung einzuführen, auch Taten folgen zu lassen.

#HelfendenHelfen #ImEinsatzFürEuch #GleicherEinsatzGleicheRegeln