In dieser parlamentarischen Sitzungswoche im November durfte ich an das Rednerpult zu einem Thema, dass mir besonders am Herzen liegt.

Am Freitag, den 27. November 2020, ging es in einer halbstündigen Debatte um einen Antrag meiner Fraktion, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und der SPD-Fraktion sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Europäischen Bürgerinitiative „Minority SafePack“, kurz MSPI.

In dem Antrag fordern wir als Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, die Vorschläge der MSPI, soweit sie von der Europäischen Kommission aufgegriffen werden, zeitnah zu prüfen.

Außerdem soll sich die Bundesregierung unabhängig von der Entscheidung der Europäischen Kommission bei jeder angemessenen Gelegenheit für den Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten im Geiste des Anliegens der MSPI auf europäischer Ebene einsetzen und jede sachdienliche Initiative ergreifen, inklusive der Bereitstellung von ausreichenden finanziellen Mitteln, um den Minderheitenschutz zu einer europäischen Angelegenheit zu machen.

In meiner Rede bin ich unter anderem auf die wichtige Arbeit der Initiatorinnen und Initiatoren der Bürgerinitiative, der Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten (FUEN), eingegangen. Auch habe ich betont, wie wichtig das harmonische Zusammenleben von Mehrheit und Minderheiten ist. Insbesondere Schleswig-Holstein ist dafür ein gutes Beispiel. Diese Vielfalt macht unsere Region lebens- und liebenswert. Bereits im Schleswig-Holsteinischen Landtag habe ich diese Initiative, deren Ziel ein verstärkter Minderheitenschutz in Europa ist, von Anfang an unterstützt.

Auch meine Kollegin, Astrid Damerow, MdB aus dem Wahlkreis 2 „Nordfriesland – Dithmarschen Nord“, hielt eine Rede zu dem vorbezeichneten Antrag.

Hintergrund: Die Initiative sammelte innerhalb eines Jahres 1.128.385 Unterschriften, die die Initiatorinnen und Initiatoren der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) am 10. Januar 2020 bei der neuen EU-Kommission einreichten. Am 15. Oktober 2020 hatten sie die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament vorzutragen. Die EU-Kommission ist angehalten, spätestens drei Monate nach der Anhörung im EU-Parlament ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu der Initiative sowie ihr weiteres Vorgehen bzw. den Verzicht auf ein weiteres Vorgehen und die jeweiligen Gründe hierfür darzulegen.


Meine Rede finden Sie hier: